Schulanmeldung

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 geboren wurden, werden zum 05.08.2024 schulpflichtig.

Mitzubringen sind: Schreiben zur Schulanmeldung (gelber Brief) mit beigefügten Anmeldebogen, Personalausweis der/s anmeldenden Sorgerechtsinhaber/s, die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Die 122. Grundschule, die 120. Grundschule, die 89. Grundschule und die 90. Grundschule bilden einen gemeinsamen Schulbezirk.

Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger.

Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.

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