Schutzkonzept

Was ist ein Schutzkonzept?

 

Ein Schutzkonzept (auch Kinderschutzkonzept genannt) soll in erster Linie den wirksamen Schutz für Kinder innerhalb einer Einrichtung erhöhen. Ferner stellt es jedoch vor allem die den Kindern bereits zugeschriebenen Rechte in den Mittelpunkt der eigenen Arbeit. Die UN-Kinderrechtskonvention hat hierfür zusammengefasst folgende Rechte formuliert:

  • Förderrechte
  • Beteiligungsrechte
  • Schutzrechte

Die Förderrechte der Kinder beschreiben vereinfacht das Recht auf Bildung. Die Beteiligungsrechte meinen das Recht auf altersgerechte Beteiligung und Mitbestimmung bei den Entscheidungen, welche die Kinder betreffen. Die Schutzrechte fassen grob das Recht auf Schutz vor Gewalt zusammen.

All diese 3 Rechte sollten Teil eines wirksamen und ganzheitlichen Schutzkonzeptes sein

Wir als Schule...

 

Wir als Schule haben es uns zur Aufgabe gemacht ein Schutzkonzept zu entwerfen und entsprechend wirksam und nachhaltig in unsere Arbeit einfließen zu lassen. Die Erstellung eines Schutzkonzeptes ist ein intensiver und langwieriger Prozess der von allen Beteiligten getragen und stetig den praktischen Herausforderungen angepasst werden muss. Es sind daher nicht nur personelle, zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Umsetzung notwendig, sondern vor allem der unbedingte Wille, unsere Schule zu einem geschützten Lebensraum zu gestalten.

Die Beteiligten lassen sich hierbei nicht nur auf unsere Pädagogen reduzieren. Es lassen sich grob 3 Gruppen nennen:

  • MitarbeiterInnen (pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal, also alle in der Einrichtung tätigen Personen inkl. alle Angebote von externen Personen)
  • Eltern (primär Mutter und Vater als Experten über das eigene Kind, ebenfalls alle familienergänzenden oder -ersetzenden Personen, sehr nahe Bezugspersonen mit stetigem Kontakt zum Kind)
  • Kinder (alle Kinder unserer Schule, die Beteiligung und Mitgestaltung orientiert sich an eigenen Fähigkeiten der Kinder)

 

Inhalte eines Schutzkonzeptes

 

Die Inhalte eines Schutzkonzeptes müssen an den jeweiligen Standort und die damit einhergehenden spezifischen Bedingungen angepasst werden. Jedoch können Inhalte festgelegt werden, welche grundlegend zu einem Schutzkonzept gehören. Zu erwähnen ist hierbei, dass es bis jetzt keine fachlichen Standards hierzu gibt. Die aufgeführten Inhalte bilden einen Querschnitt aus verschiedenen Fachmedien wieder.   

  • Beteiligungsmöglichkeiten: Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern, MitarbeiterInnen und Eltern an der Schulkultur.
  • Beschwerdeverfahren: ein standardisiertes und für alle nachvollziehbares Verfahren bei Kritik oder Beschwerden.
  • Präventionsmaßnahmen: Maßnahmen, die den Schutz der Kinder zukünftig erhöhen sollen. Spezielle Unterrichtsinhalte, Projekte, gezielte Angebote der Beratung und vieles mehr tragen hierzu bei.
  • Gefahrenanalyse: Eine Analyse durch alle aktiv beteiligten Personen des Schulalltags mit Hilfe regelmäßiger Umfragen (MitarbeiterInnen, Eltern und Kinder)
  • Personalverantwortung: Festlegung genauer Aufgaben durch MitarbeiterInnen für Beratungsbedarfe oder Interventionen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung.
  • Handlungsleitfäden: Gezielte und standardisierte Verfahren bei Verdachtsfällen oder konkreten Gefahrensituationen
  • Leitbild: Ein eigens erarbeitete und für alle Mitarbeiter bindende Arbeitsgrundlage, zum Beispiel mit einem Bild vom Kind und den daraus resultierenden Zielen und Visionen einer Einrichtung.
  • Verhaltenskodex: Ein Regelwerk für alle MitarbeiterInnen zum alltäglichen Verhalten gegenüber allen Kindern der Einrichtung.
  • Fort- und Weiterbildung: Möglichkeiten der Erweiterung von fachspezifischen Wissen für die MitarbeiterInnen. Möglich sind auch thematische Elternabende.
  • Aufarbeitungs- Rehabilitationsverfahren: Ein Verfahren welchen bei falschen Verdacht, die betreffende Person vor nachhaltigen Schaden schützen soll.

All diese Inhalte sind Teil Arbeit bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes. Die Inhalte müssen jedoch nicht nur erstellt werden, sondern auch durch die Praxis erprobt werden. In regelmäßigen Abständen erfolgen Reflexionen und gegebenenfalls Anpassungen.

 

Unsere Projektgruppe

Um die Inhalte bearbeiten zu können ist die Arbeit mehrerer Personen zwingend notwendig. Das liegt zum einen daran, dass es innerhalb des Hauses der 122. Grundschule "Am Palitzschhof" mehrere Institutionen, bzw. Träger gibt und zum anderen, weil die umfängliche Arbeit so besser verteilt werden kann. Ein breiter fachlicher Blick mehrerer Personen verringert zudem sogenannte "blinde Flecken". Diese "blinde Flecken" entstehen häufig durch die Routinen des eigenen Arbeitsfeldes.

Daher haben sich die in der Projektgruppe VertreterInnen aus Schule, Hort und Schulsozialarbeit zusammengeschlossen um ein gemeinsames Schutzkonzept zu erstellen.

Ansprechpartner

Tony Krüger

 

Schulassistent der 122. Grundschule "Am Palitzschhof"

- Staatlich anerkannter Erzieher

- Bachelor of Arts Sozialpädagogik und -management

 

Telefon: 0351-2843-193

Mail: schulassistent@122grundschule.de

Michael Hahn

 

Schulsozialarbeiter der 122. Grundschule "Am Palitzschhof"

Träger: Mob Süd e.V.

- Master of Arts Sozialpädagogik

 

Telefon: 0351-3246-9689

Mobil: 0176-9264-9085

Mail: michael.hahn@mobsued.de